15. Mai 2024

Zürcher Komitee für das Stromgesetz

Im Kanton Zürich setzt sich ein breites, überparteiliches Komitee für ein JA zum Stromgesetz ein. Über die Parteigrenzen hinweg herrscht Zustimmung zum Stromgesetz über das am 9. Juni abgestimmt wird. Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit und macht uns weniger abhängig vom Ausland. Für den Kanton Zürich bedeutet das die Chance für eine Energieversorgung in Einklang mit Klima und Natur ohne zusätzliche Kosten für die Bevölkerung. Eine einmalige Chance für den Wirtschaftskanton Zürich.

Am 9. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Stromgesetz ab. Eine grosse Mehrheit im Parlament hat dieser Vorlage zugestimmt: 177 Mitglieder des Nationalrates und einstimmig der Ständerat. Selten herrscht so eine grosse Einigkeit unter den Volksvertretungen. Trotzdem haben kleinere Gruppen das Referendum ergriffen. Somit haben die Schweizer Stimmberechtigten die Möglichkeit, über den vorgeschlagenen Weg zu entscheiden.

Der Strombedarf steigt und wird noch weiter kräftig ansteigen von heute rund 60 TWh pro Jahr auf bis zu 90 TWh pro Jahr im Jahre 2050. Weil der Prozess des Ausstiegs aus den fossilen Energien in ganz Europa stattfindet, kann die Schweiz ihren Strombedarf immer weniger mit Stromimporten decken. Für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz ist es deshalb sehr wichtig, die Auslandabhängigkeit bei der Stromversorgung zu reduzieren und mehr inländischen Strom zu erzeugen.

Das Stromgesetz schafft dafür die Grundlagen, indem es die Voraussetzungen für einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren legt.

 

Wirtschaftskanton Zürich

Der Grossteil der Energie die heute im Kanton verbraucht wird, wird importiert in Form von Öl und Gas. Mit dem klugen Einsatz der natürlichen Ressourcen kann der Kanton Zürich dieses Verhältnis umkehren. Somit kann ein Grossteil der Energie vor Ort im Kanton hergestellt werden. Das stärkt nicht nur den Wirtschaftskanton Zürich, sondern macht die Versorgung auch ökologischer und sicherer.

Das Potential für Sonnenenergie ist gewaltig und beträgt laut einer Studie der ZHAW für den Kanton Zürich jährlich fast 10 TWh. Wind, Wasser und Biomasse können eine wichtige Ergänzung leisten – vor allem im Winter. Der Grossteil der neuen Energieanlagen wird auf bestehenden Infrastrukturen, insbesondere Dächern und Fassaden, realisiert.

 

Versorgungssicherheit und Klimaschutz

Die Energieversorgung ist der grösste Hebel für den Klimaschutz. Denn Gebäude, Mobilität und Industrie sind in der Schweiz für den Grossteil der Emissionen verantwortlich. Mit der Nutzung erneuerbarer Energie werden diese Emissionen kontinuierlich reduziert. Die im Stromgesetz vorgesehenen Ausbauziele ermöglichen die vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung bis 2050. Der Kanton Zürich kann damit massgeblich zur Erreichung des Netto-Null-Ziels beitragen.

 

Strom im Einklang mit der Natur

Das Stromgesetz klärt, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien Priorität haben soll. Der Fokus des Gesetzes liegt klar auf der Infrastruktur und weiter auf ökologisch unbedenklichen Gebieten. Das Gesetz will damit Natur und Landschaft schonen. Der Druck, künftig weiter in Natur und Landschaft vorzudringen, wird sich damit verringern. Konkret bedeutet das, dass der Kanton Zürich mit dem Stromgesetz diejenigen Gebiete festlegen muss, welche sich in Zukunft für die Stromnutzung eignen. Dieser Prozess ist bereits bekannt und wird für die Festlegung von Gebieten zur Wasserkraftnutzung und Windkraftnutzung angewendet. Dabei muss der Kanton die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Kulturlandschutzes zwingend berücksichtigen und neu die Effekte auf Natur und Landschaft im Vornerein prüfen. Die Mitbestimmung der Standortgemeinden ist vom vorliegenden Stromgesetz nicht betroffen. Die Gemeinden sind auch weiterhin zuständig für die nötigen Änderungen der Nutzungsordnung und Bewilligungen.