21. Dezember 2020
Medienmitteilung Revision Energiegesetz Kt. Zürich
Erneuerbare Energie im Kanton Zürich mit Zukunft
Zürich, 17. Dezember 2020
Das von der Kommission verabschiedete Energiegesetz hat Zukunftspotential und wird den Unternehmen, dem Gewerbe und den KMU Aufträge generieren und die Wirtschaft stärken.
Heute hat die kantonsrätliche Kommission für Energie und Umwelt, ihre Gesetzesvorlage zum Energiegesetz mit einer Medienmitteilung präsentiert. Diese basiert auf der Grundlage des Vorschlages des Regierungsrats, die im Mai 2020 vorgestellt wurde. Verschiedene Module der MuKEn wurden eingefügt.
Die Unternehmerinitiative NEUE ENERGIE ZÜRICH hat sich schon in der Vernehmlassungsphase dafür ausgesprochen, Gesetze zu schaffen, die klimaneutrale und fortschrittliche Technik nutzen und Wertschöpfung für das lokale Gewerbe erzeugen. Das Energiegesetz sieht nun sogenannte Härtefallklauseln vor, die im Bereich Heizungsersatz Lösungen im Fall von schwierigen
Rahmenbedingungen bieten soll. Vor allem ist die Unternehmerinitiative NEUE ENERGIE ZÜRICH sehr erfreut, dass die wirtschaftlichen Aspekte Eingang im Gesetz gefunden haben, indem erneuerbare Energien wie z.B. bei der Eigenstromproduktion oder bei den Betriebsoptimierungen den Unternehmen Aufträge generieren soll. Zudem kommen wir dem Ziel von Netto Null bis 2050 entscheidende Schritte entgegen. Die Gesetzesvorlage bietet also Planungssicherheit für die Unternehmen und dem Gewerbe.
NEZH hofft darauf, dass die Minderheitsanträge die dem Kantonsrat vorgelegt werden, allesamt abgelehnt werden. Diese beinhalten vorwiegend Unklarheiten wie z.B. Schaffung einer Ersatzabgabe anstelle Erzeugung von Elektrizität bei Neubauten, oder auch, dass Energiezonen aus dem Planungs- und Baugesetz gestrichen werden.
Es ist jetzt Zeit, dass wir den Weg in eine Zukunft mit erneuerbaren Energien in Angriff nehmen.
201217 NEZH MM Energiegesetz.pdf (48,4 KiB)